(Stand: September.2024)
1. Geltungsbereich
1.1 Wir vermarkten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Medialeistungen für die mit uns kooperierenden Hörfunksender (nachfolgend „die Sender“ genannt). Wir sorgen für die Ausstrahlung oder Schaltung von Werbemitteln im Programm der jeweiligen Sender, auf den jeweiligen Internetseiten und/oder Webchannels, Streams und Apps.
1.2 Diese AGB gelten für alle unsere Rechtsgeschäfte und Leistungen. Sie gelten zudem für die Auftragsabwicklung und Leistungen durch die Sender und die in unserem Auftrag tätigen Subunternehmer. Sollen aufgrund vertraglicher Vereinbarung Leistungen auch in anderen Rundfunkprogrammen oder Internetangeboten verbreitet werden, gelten diese AGB auch im Verhältnis zu den jeweiligen Veranstaltern und Anbietern (nachfolgend: Drittanbieter) als vereinbart. Diese AGB gelten jedoch nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des BGB.
1.3 Sofern andere AGB nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind sie nicht Vertragsinhalt; vielmehr wird auch für die Zukunft ihrer Einbeziehung widersprochen. Die Ausführung von Leistungen durch uns oder die Sender bedeutet keine Anerkennung anderer AGB.
2. Vertragsschluss, Vertragsänderungen und Rücktritt
2.1 Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
2.2 Ein verbindliches Angebot erfolgt durch die Bestellung des Kunden (Auftrag). Für fernmündlich übermittelte Aufträge trägt der Kunde das Risiko von Übermittlungsfehlern. Ein Vertrag kommt mit unserer schriftlichen, per Telefax oder E-Mail erfolgenden Bestätigung des Auftrags zustande. Die Bestätigung gilt ferner, insbesondere für Aufträge, die weniger als drei Arbeitstage vor erstmaliger Veröffentlichung bei uns eingehen, als erteilt, wenn mit der Veröffentlichung von Werbemitteln begonnen wird (z. B. Ausstrahlung on Air). Aufträge für Werbespots von weniger als zehn oder Reminder von weniger als fünf Sekunden Länge werden wir regelmäßig ablehnen.
2.3 Unsere Mitarbeiter, Vertreter oder Beauftragten haben nicht das Recht, mündlich verbindliche Zusagen zu treffen, Garantien zu erklären sowie von bestehenden Vereinbarungen oder diesen AGB abzuweichen. Solche Äußerungen werden nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich, per Telefax oder E-Mail bestätigt werden.
2.4 Soweit der Vertrag ein Dauerschuldverhältnis beinhaltet, können wir aus nachträglich entstandenen, unvorhersehbaren, von uns nicht zu vertretenden und nicht mit vertretbarem Aufwand zu beeinflussenden programmlichen Gründen oder wegen einer erheblichen Beeinträchtigung unserer berechtigten Interessen den Rücktritt erklären oder fristlos kündigen. Hierüber wird der Kunde unverzüglich unterrichtet. Soweit wir unsere Leistung noch nicht erbracht haben, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Entfällt in diesem Fall für den Kunden ein berechtigtes Interesse am gesamten Vertrag, erstatten wir geleistete Zahlungen insgesamt. Jegliche weitergehenden Erfüllungs- und Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
3. Auftragsinhalt und -abwicklung
3.1 Ein Vertrag über Werbung verpflichtet uns, geeignetes Werbematerial des Kunden in der vereinbarten Weise technisch einwandfrei zu veröffentlichen. Dabei umfasst die vertragliche Verpflichtung zur Veröffentlichung von Rundfunkwerbung nur dann eine Veröffentlichung auch im Simulcast-Stream der Sender im Internet, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Produktion von Werbematerial schulden wir nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Hierfür gelten die Regelungen unter Ziffer 8.
Vereinbarte Volumen (z. B. Werbesekunden) sind innerhalb desselben Kalenderjahres aufzubrauchen. Der Kunde muss den Einschaltzeitpunkt rechtzeitig mitteilen, damit ein Ausstrahlen bis zum Ende des Kalenderjahres möglich ist.
3.2 Bei Spotwerbung bezieht sich die Vereinbarung eines Einschaltplans oder Dispositionsschemas auf die Sendestunde, innerhalb der die Werbung nach freiem Ermessen platziert werden kann, soweit keine Sonderplatzierung vereinbart ist. Als Sonderplatzierung gilt als Single- oder Eckspot gebuchte Spotwerbung. Wird zeitlich flexible Spotplatzierung vereinbart, bestimmen wir oder die Sender die Sendezeiten und -plätze im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen in freiem Ermessen. Im Übrigen werden vorbehaltlich ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung ein Konkurrenzausschluss (auch innerhalb von Werbeblöcken oder Websites), bestimmte Veröffentlichungstermine und Positionierungen (z. B. im Rundfunk und in Streams: bestimmte Werbeblöcke, bestimmte Positionen innerhalb eines Werbeblocks; im Internet: Haupt- oder Unterseite, Rubrik, räumliche Anordnung) nicht gewährleistet. Unsere Angaben sind insoweit unverbindliche Planungsvorgaben. Eine Verlegung von Veröffentlichungsterminen auf Wunsch des Kunden bedarf unserer Zustimmung in der Form von Ziffer 2.2 Satz 3.
3.3 Soweit abweichend von Ziffer 3.2 Satz 3 bestimmte Veröffentlichungstermine oder Positionierungen festgelegt wurden, dürfen wir oder die Sender sie aus sachlich gerechtfertigten Gründen räumlich und/oder zeitlich verschieben, wenn hierdurch nur unerheblich von den vertraglichen Maßgaben abgewichen wird und die Abweichung dem Kunden unter Berücksichtigung seiner mitgeteilten und erkennbaren Interessen zumutbar ist. Unerheblich ist eine zeitliche Verschiebung von weniger als 20 Minuten und/oder eine räumliche Verschiebung im gleichen redaktionellen Umfeld. Mit Sonderplatzierung gebuchte Spotwerbung erfolgt in jedem Fall als solche.
3.4 Bei Werbung innerhalb von Streaming-Angeboten und innerhalb von Podcasts werden geeignete Werbematerialien (z. B. Werbespots) – sofern nicht anders vereinbart – nach Wahl von uns oder den Sendern entweder vor der Übermittlung des eigentlichen Streams/Podcast (PreStream) oder als dessen Unterbrechung oder Überlagerung (InStream) einzeln oder im Block mit anderen Werbespots zum Nutzer übermittelt. InStream-Spots ersetzen gegebenenfalls vorhandene Rundfunkwerbung.
3.5 Bei Sponsoring entscheiden wir – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – über Gestaltung und Häufigkeit von Sponsorenhinweisen nach billigem Ermessen. Verschiebung oder Ausfall von Sendungen führen zu Verschiebung oder Ausfall von Sponsorenhinweisen. Für kalendermäßig bestimmtes Sponsoring wird keine bestimmte Anzahl von Sendungen und Sponsorenhinweisen vereinbart.
3.6 Eine Mitteilung über die Veröffentlichung (z. B. Sendebestätigung) versenden wir nur auf gesonderte Anforderung des Kunden.
3.7 Beinhaltet der Vertrag Werbung oder Sponsoring bei Drittanbietern, erbringen wir ausschließlich Vermittlungsleistungen für den Kunden, d. h. wir übermitteln Daten und gegebenenfalls Materialien des Kunden an den Drittanbieter. Die vertragsgemäße Veröffentlichung von Werbung schuldet allein der Drittanbieter, mit dem wir insoweit als Vertreter des Kunden in Vertragsbeziehungen treten. Wir geben dem Kunden jederzeit Auskunft und unterstützen ihn erforderlichenfalls bei der Durchsetzung seiner Ansprüche gegen den Drittanbieter. Ein Rücktritt oder die Ausübung anderer Gewährleistungsrechte des Kunden gegenüber dem Drittanbieter berühren das Vertragsverhältnis zu uns grundsätzlich nicht.
4. Werbematerial und Werbeinhalte
4.1 Der Kunde ist verantwortlich für die kostenfreie Lieferung des Werbematerials an uns spätestens drei Werktage vor der ersten Veröffentlichung in technisch einwandfrei verwertbarer Form als wav- (PCM16, 44.1 kHz Abtastrate, Stereo, +6dBu bzw. -9 dBFS) oder mp3-Datei (256 Kbit/s, 48 kHz Abtastrate, Stereo) per E-Mail nebst allen notwendigen Angaben in Textform (insbesondere: Kundenname, Produkt, Länge des Werbematerials in Sekunden). Soweit nicht bereits vereinbart, hat der Kunde zudem einen Einschaltplan zu übersenden (ausgenommen zeitlich flexible Spotplatzierung nach Ziffer 3.2), um dessen Umsetzung wir uns im Rahmen der freien Kapazitäten bemühen. Er schuldet die vereinbarte Vergütung auch dann, wenn eine Veröffentlichung nicht vertragsgemäß erfolgen kann, weil das Werbematerial nicht, nicht rechtzeitig oder – für uns nicht erkennbar – falsch gekennzeichnet eingeht.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns die zur Abrechnung gegenüber der GEMA notwendigen Angaben, insbesondere Produzent, Komponist/Textdichter, Titel, Länge der verwendeten Musik sowie Musik-/Text-Verlag zusammen mit dem Werbematerial zu übersenden. Er stellt uns von Forderungen Dritter sowie den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung frei, die aus unterbliebenen oder unzutreffenden Angaben hergeleitet werden.
4.3 Die inhaltliche und technische Qualität des Werbematerials liegt in alleiniger Verantwortung des Kunden. Wir sind nicht verpflichtet, die Qualität des Werbematerials vor der Veröffentlichung zu prüfen. Weicht die Länge des Werbematerials von der vereinbarten Länge ab, gilt die tatsächliche Sekundenzahl als Berechnungsgrundlage für Vergütung oder Leistungsumfang (Maßgeblichkeit der Gesamtsekundenzahl), soweit wir das Werbematerial nicht zurückweisen.
4.4 Der Kunde gewährt uns und den Sendern räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte am Werbematerial im für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang, insbesondere das Sende-, Weitersende-, Bearbeitungs-, Archivierungsrecht sowie das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung (auch auf den von uns und/oder den Sendern verantworteten Fanpages in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, X, TikTok, Youtube usw.). Er berechtigt uns im selben Umfang zur Sendung und Weitersendung des Werbematerials mittels aller bekannten technischen Verfahren über alle bekannten Formen des Rundfunks einschließlich des Mobilfunks, zur öffentlichen Zugänglichmachung in Online-Medien aller Art (z. B. Internet), in jeder Speicher- und Datenübertragungstechnik sowie zur Übertragung dieser Rechte an beauftragte Dritte und in den Fällen der Ziffer 1.2 Satz 3 zur Weitergabe an Drittanbieter.
4.5 Werbeinhalte müssen dem Thüringer Landesmediengesetz, dem Medienstaatsvertrag, der Satzung zur Durchführung der Werbevorschriften des Medienstaatsvertrags der Landesmedienanstalten und sonstigen behördlichen Bestimmungen sowie den anerkannten Verhaltensregeln des Zentralverbandes der Werbewirtschaft e. V. (ZAW) einschließlich des Deutschen Werberates und des Deutschen Datenschutzrates Online-Werbung in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Werbung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Art oder entsprechende Aussagen in der Werbung sind unzulässig, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung (z. B. Wahlwerbung) besteht.
4.6 Wir behalten uns vor, Werbematerial wegen seines Inhalts oder seiner technischen Qualität nach einheitlichen sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, insbesondere wenn es gegen rechtliche Vorgaben verstößt, die rechtliche Zulässigkeit nicht sicher beurteilt werden kann oder eine Veröffentlichung für uns unzumutbar ist. Wir sind aber nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der vertragsgemäßen Veröffentlichung oder anderweitigen vertragsgemäßen Nutzung zu überprüfen. Die Ablehnung wird dem Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe mitgeteilt. Eventuell aus dieser Ablehnung resultierende Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen.
4.7 Der Kunde haftet für die rechtliche Zulässigkeit seines Werbematerials und seiner Werbeinhalte sowie deren Veröffentlichung. Er garantiert uns, dass die Veröffentlichung und/oder darüber direkt erreichbare Daten oder Websites (z. B. bei Verlinkung) nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter, wie Wettbewerbs-, Marken- und/oder Kennzeichen- sowie Persönlichkeitsrechte verstoßen und/oder allgemein anstößig sind (z. B. rassistische, gewaltverherrlichende, beleidigende Inhalte). Ferner gewährleistet er die Rechte nach Ziffer 4.4. Sollten wir trotz einer vertragsgemäßen Veröffentlichung oder anderweitigen vertragsgemäßen Nutzung des Werbematerials von Dritten in Anspruch genommen werden, so stellt uns der Kunde von allen entstehenden Schäden und Kosten frei.
4.8 Das Werbematerial wird nach dem Ende der Veröffentlichung von uns oder den Sendern vernichtet.
5. Mängel
5.1 Der Kunde hat die Veröffentlichung zu prüfen und Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen in Textform anzuzeigen. Ist ein erster Veröffentlichungstermin bereits im Vertrag vereinbart, beginnt die Frist hiermit, sonst nach Erhalt einer Mitteilung über die Veröffentlichung (z. B. Sendebestätigung). Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt unsere Leistung als vertragsgerecht, es sei denn, der Mangel war bei der Prüfung nicht erkennbar. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss eine Anzeige nach Satz 1 unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
5.2 Beeinträchtigungen der Veröffentlichung auf einzelnen Sendefrequenzen eines Senders oder einzelnen Veröffentlichungswegen eines Programms stellen keinen Mangel dar, wenn nicht mindestens 10% des Hörerkreises mehr als unerheblich betroffen sind. Der Hörerkreis bestimmt sich nach der Reichweite gemäß der letzten Media-Analyse der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e. V. (ZG ab 14 Jahre, Durchschnittsstunde Montag bis Freitag 06.00 bis 18.00 Uhr).
5.3 Im Fall eines Mangels oder einer sonstigen Nicht- oder Schlechterfüllung hat der Kunde uns die Möglichkeit zur Nacherfüllung zu gewähren, soweit dies nicht im Einzelfall unzumutbar ist. Nacherfüllung ist hierbei die Veröffentlichung der Werbung in einem vergleichbaren programmlichen Umfeld an vergleichbaren Tagen zu gleichwertiger Tageszeit. Wir werden den Nachholtermin rechtzeitig mitteilen. Sollte die Nacherfüllung auch im zweiten Versuch fehlschlagen, hat der Kunde die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
6. Ergänzende Regelungen für Werbung im Internet
6.1 Werbung im Internetauftritt der Sender (u. a. Homepage, mobil optimierte Homepage, App) kann aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen:
6.1.1 Bild/Grafik, Text, Tonfolgen und/oder Bewegtbilder (z. B. Banner),
6.1.2 sensitive Fläche, die bei Anklicken die Verbindung zu einer Online-Adresse herstellt (z. B. Link),
6.1.3 Werbung innerhalb von Streaming-Angeboten und innerhalb von Podcasts berechtigt den Kunden zur Veröffentlichung geeigneter Werbematerialien (z. B. Werbespots), die entweder vor der Übermittlung des eigentlichen Streams/Podcast (PreStream) oder als dessen Unterbrechung oder Überlagerung (InStream) einzeln oder im Block mit anderen Werbespots zum Nutzer übermittelt werden. InStream-Spots ersetzen gegebenenfalls vorhandene Rundfunkwerbung.
Das Werbematerial ist in Form von mp3, wma, aac, ogg, wav-Dateien zur Verfügung zu stellen.
Werbung im Internet ist vom Kunden nach den jeweils geltenden Regelungen als solche zu kennzeichnen.
6.2 Wird Werbung als Audio Sync Display gebucht, werden hörbarer und sichtbarer Teil in einer geeigneten, dem Stand der Technik entsprechenden Weise zu Abruf und Übertragung an das Empfangsgerät des Nutzers bereitgestellt. Bestimmte Maßnahmen zur Erzwingung oder Verbesserung der gleichzeitigen Wiedergabe beim Nutzer werden von uns nicht geschuldet. Die visuelle Komponente des Werbematerials ist in Form von gif, jpg oder png-Dateien zur Verfügung zu stellen.
Pop-up-, Pop-under- und Layer-Ad-Werbung muss ausdrücklich vereinbart werden. Die nicht vereinbarte Schaltung berechtigt uns zur Geltendmachung einer zusätzlichen Vergütung gemäß unserer Preisliste. Gleiches gilt für Werbeformen, die darauf angelegt sind, bei oberflächlicher Betrachtung nicht sofort als Werbung erkannt zu werden (z. B. Content-Ad und Clickbait), selbst wenn eine hinreichende Kennzeichnung als Werbung erfolgt.
6.3 Wir gewährleisten im Rahmen des üblichen technischen Standards die Datenübertragung zur Anzeige der Werbung, insbesondere die Einbindung in den vereinbarten Internetauftritt unter abrufbereiter Vorhaltung der Werbeinhalte auf unseren Servern oder – soweit vom Kunden vorgegeben – die üblichen Software-Befehle zum Laden der Werbeinhalte von Drittservern. Bestimmte Ad Impressions (tatsächliche Einblendungen) oder Ad Clicks (Klicks auf Werbeinhalte) sind jedoch ebenso wenig vereinbart wie Maßnahmen gegen Unterdrückungssoftware (Werbeblocker) der Nutzer. In technischer Hinsicht können wir nicht einstehen für unvorhersehbare und nicht von uns zu vertretende technische Störungen (z. B. Leitungs-, Serverausfälle), ungenügende Darstellung der Webseite durch ungeeignete Darstellungssoft- und/oder -hardware (z. B. veraltete oder ungewöhnliche Browser), unvollständige und/oder nicht aktualisierte Inhalte auf Zwischenspeichern (z. B. Proxyserver) oder die Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Internetseite. Die Nichterreichbarkeit der Werbung in bis zu 5 % der Gesamtzeit gilt nicht als Mangel.
6.4 Ist Targeting vereinbart, wird das Werbematerial von uns mit den angegebenen Einschränkungen bei Eintritt der nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen zur Anzeige/Wiedergabe beim Nutzer übermittelt:
6.4.1 Beim Geotargeting wird die Werbung dann an einen Nutzer übermittelt, wenn er über eine Einrichtung mit einem IP-Adressraum (z. B. Internetprovider) zugreift, der typischerweise geografisch den Kundenvorgaben (Postleitzahlen) entspricht. Hierfür ist maßgeblich, ob die individuelle IP-Adresse des Nutzers von dem von uns genutzten AdServer als einschlägig erkannt wird. Weitergehende Maßnahmen oder gar eine Verifizierung der geografischen Herkunft des Zugriffs erfolgen nicht.
6.4.2 Bei Targeting nach Musikaffinität wird die Werbung dann übertragen, wenn aus dem vereinbarten Streamingangebot ein vom Kunden als relevant ausgewählter Stream an einen Nutzer übermittelt wird.
6.4.3 Beim Targeting nach Endgerätenutzung erfolgt die Übertragung dann, wenn durch die zugreifende Software (z. B. Webbrowser) ein mit der Kundenvorgabe übereinstimmendes Endgerät als zugreifendes Gerät wahrscheinlich ist. Weitergehende Maßnahmen oder gar eine Verifizierung des Endgerätes erfolgen nicht.
6.5 In Ergänzung zu Ziffer 4.7 garantiert der Kunde, dass das Werbematerial und/oder darüber direkt erreichbare Daten oder Websites die Computersysteme von uns, den Sendern und der Nutzer nicht beschädigen, zum Absturz bringen oder schädliche (z. B. Viren, Würmer, Spyware etc.) und/oder unerwünschte Software ohne ausdrückliche Einwilligung des Nutzers installiert und/oder ausgeführt werden. Sollte dies gleichwohl der Fall sein, stellt uns der Kunde von allen entstehenden Schäden und Kosten frei.
6.6 Die Erfassung der Zahl der abrechnungsfähigen Werbeanzeigen erfolgt in Echtzeit durch eine speziell hierfür vorgesehene Software. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann diese nur berücksichtigen, ob und wann das Werbematerial (in Dateiform) vollständig an den zugreifenden Nutzer übermittelt wurde. Ein Rückschluss auf den einzelnen Nutzer oder eine Verifizierung der Wiedergabe auf dem Endgerät des Nutzers ist hingegen nicht möglich. Die Ermittlung verbindlicher Zugriffszahlen auf diesem Weg wird vom Kunden anerkannt. Über Version, Funktion und Konfiguration der eingesetzten Software erteilen wir dem Kunden auf Anfrage Auskunft. Dieser kann die ordnungsgemäße Funktion zudem durch eine zur Verschwiegenheit verpflichtete, sachkundige Person auf eigene Kosten prüfen lassen.
7. Ergänzende Regelungen für Werbung im Fremdinteresse (Werbeagenturen/Werbemittler)
7.1 Werbeagenturen/Werbemittler schließen Verträge mit uns in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sämtliche Werbetreibende sind namentlich genau zu bezeichnen. Wir sind berechtigt, einen Nachweis der Beauftragung zu verlangen und Buchungsbestätigungen auch an den Werbetreibenden weiterzuleiten.
7.2 Die Fakturierung erfolgt an die Werbeagentur/den Werbemittler. Wir gewähren bei Nachweis einer fachlichen Beratung des Werbetreibenden einen Rabatt (Agenturrabatt, AE-Provision) von 15 %. Provisionsbasis ist der Netto-Endbetrag nach Abzug von Drittleistungen (z. B. Kosten der Auftragsproduktion nach Ziffer 8, Off-Air-Kosten bei Veranstaltungen, Gewinnpreise), Kompensationen und tauschähnlichen Umsätzen (z. B. Überlassung von Tickets) und der Handling- Pauschale gemäß unserer Preisliste. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Bei Kompensationsgeschäften wird ein solcher Rabatt grundsätzlich nicht gewährt. Wir sind berechtigt, die Gewährung des Rabattes von der Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder einer Gewerbeanmeldung abhängig zu machen.
Die teilweise oder vollständige Weitergabe des vorgenannten Rabattes an den Werbetreibenden ist nicht zulässig und berechtigt uns zum Widerruf des Rabattes binnen 14 Tagen nach Kenntniserlangung.
7.3 Werbeagenturen/Werbemittler treten zur Sicherung unserer Vergütungsansprüche mit Vertragsschluss ihre Zahlungsansprüche gegen den Werbetreibenden aus dem zugrundeliegenden Werbevertrag an uns ab, was wir hiermit annehmen (Sicherungsabtretung). Wir sind berechtigt, die Abtretung dem Werbetreibenden gegenüber offenzulegen, wenn unsere Vergütungsansprüche nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit beglichen sind.
7.4 Werbeagenturen/Werbemittler können für einen Werbetreibenden gebuchte Werbung nicht auf einen anderen Werbetreibenden oder eine/n andere/n Werbeagentur/Werbemittler übertragen.
7.5 Verbundwerbung (Werbematerial enthält Werbung mehrerer Werbetreibender) bedarf unserer Zustimmung in Schriftform, per Telefax oder per E-Mail. Wir sind zur Erhebung eines Verbundzuschlags berechtigt.
8. Ergänzende Regelungen für Auftragsproduktion
8.1 Soweit keine ausdrücklichen Vereinbarungen in Textform getroffen sind, setzen wir unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) den Umfang der Arbeiten fest. Insoweit entscheiden wir, welche (festen oder freien) Mitarbeiter eingesetzt oder Drittunternehmen beauftragt werden, und behalten uns einen Austausch jederzeit vor. Die Erklärung des Umfangs erfolgt formlos, in der Regel durch Übersendung der Produktion; der Kunde kann gegen gesonderte Vergütung ein schriftliches Konzept fordern. Er hat bei Einwänden unverzüglich in Textform zu widersprechen.
8.2 Mit der Produktion beginnen wir in der Regel unverzüglich. Änderungswünsche nach Produktionsbeginn (z. B. inhaltliche Änderungen, andere Personen, andere klangliche Untermalung) können, auch wenn sie taggleich bei uns eingehen, nur gegen Erstattung der zusätzlichen Kosten ausgeführt werden, soweit sie keine Mangelbeseitigung darstellen.
8.3 Der Kunde unterstützt uns bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen, indem er
8.3.1 in Textform einen Ansprechpartner mit Mobilfunknummer und E-Mailadresse benennt, der erforderliche Entscheidungen selbst treffen oder kurzfristig herbeiführen kann. Dessen ständige Erreichbarkeit muss bei Live-Übertragungen und mobiler Produktion sichergestellt sein;
8.3.2 alle notwendigen Informationen rechtzeitig erteilt und Mitwirkungshandlungen auf eigene Kosten vornimmt;
8.3.3 dafür Sorge trägt, dass mitwirkende Mitarbeiter und andere abzubildende Personen rechtzeitig und für einen angemessenen Zeitraum sowie weitere eigene Mitarbeiter in der zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Anzahl zur Verfügung stehen;
8.3.4 vertraglich geschuldete (Ton-, Text- o. ä.) Materialien rechtzeitig und in einem gängigen, verwertbaren Format zur Verfügung stellt und die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte einholt.
Bei erheblichen Verzögerungen der Produktion infolge von Verstößen gegen vorgenannte Pflichten können dem Kunden eventuelle zusätzliche Kosten weiterberechnet werden.
8.4 Dem Kunden wird die Produktion nach Fertigstellung mit der Aufforderung zur Abnahme übersandt. Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Zugang in Textform erfolgen, anderenfalls gilt die Produktion als mangelfrei abgenommen, sofern wir den Kunden mit der Übersendung auf diese Rechtsfolge hinweisen. Spätere Reklamationen sind dann bei offensichtlichen Mängeln ausgeschlossen.
8.5 Von Live-Sendungen dürfen wir bei unverschuldeten technischen Problemen, z. B. wenn Drittunternehmen die rechtzeitig beauftragte Datenübertragung nicht schalten, einen Live-Mitschnitt fertigen und mit zeitlichem Versatz unverzüglich nachträglich als Ersatzleistung veröffentlichen.
8.6 Soweit nicht anders vereinbart, werden dem Kunden ausschließlich folgende Nutzungsrechte eingeräumt:
8.6.1 Recht zur Sendung, Weitersendung und Veröffentlichung im Rahmen der von uns vermarkteten Medialeistungen;
8.6.2 Recht zur öffentlichen Wiedergabe in den Geschäftsräumen des Kunden (nicht: auf Messen, Übersendung an Geschäftspartner oder Dritte, Einstellung ins Internet) unter Einblendung eines Produktionshinweises auf uns.
Sämtliche weiteren Rechte, insbesondere das Recht zur Bearbeitung und Nutzung in anderen Medien, werden nur aufgrund einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung gegen angemessene Vergütung gewährt.
8.7 Die Produktion und die zugehörigen Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sämtliche Rechteeinräumungen erfolgen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung unserer Vergütung. Bis zu diesem Zeitpunkt ist dem Kunden die Nutzung erbrachter Leistungen nur widerruflich gestattet. Bei Verzug sind wir zum Widerruf dieser Gestattung berechtigt.
9. Ergänzende Regelungen für Veranstaltungen und PR-Events
9.1 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde Veranstalter. Wir erbringen von uns geschuldete Leistungen lediglich als Dienstleistungen zugunsten von Veranstaltungen und PR-Events des Kunden.
9.2 Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen bestimmen wir nicht ausdrücklich geregelte Details nach eigenem Ermessen. Hierbei berücksichtigen wir die uns bekannten oder erkennbaren berechtigten Interessen des Kunden. Wenn durch berechtigte Interessen und/oder Wünsche des Kunden, die erst nach Vertragsschluss entstehen, mitgeteilt oder erkennbar werden, Mehrkosten oder Mehraufwand entsteht, werden wir dem Kunden ein Änderungsangebot unterbreiten.
9.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Stil und Art der Darbietung von Künstlern der künstlerischen Freiheit unterliegen und von den Künstlern gegebenenfalls kurzfristig geändert werden können. Die Künstler sind in ihrer Programmgestaltung und Darbietungsweise nicht den Weisungen des Kunden unterworfen. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf die Darbietung bestimmter Teile des Künstlerrepertoires, insbesondere bestimmter bekannter Hits.
9.4 Ist ein Künstler durch Krankheit oder anderweitige zwingende Gründe an einem Auftritt gehindert, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich unterrichten und einen gleichwertigen Ersatzkünstler anbieten. Gelingt das nicht, bleibt der Vertrag dennoch wirksam; ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund besteht nicht. Allerdings wird die vom Kunden geschuldete Bruttovergütung angemessen gemindert. Soweit über die Höhe der Minderung keine Einigung erzielt wird, legt ein von der IHK Erfurt zu bestimmender Sachverständiger auf Antrag von uns und/oder dem Kunden die angemessene Minderung als Schiedsgutachter fest. Der Kündigungsausschluss in Satz 2 findet keine Anwendung, wenn die von uns geschuldete Leistung ganz oder wesentlich durch die Person des namentlich vereinbarten Künstlers bestimmt wird.
9.5 Die Zahlung der Vergütung erfolgt unabhängig von dem Erfolg der Veranstaltung, insbesondere der Zufriedenheit des Publikums mit den Darbietungen der Künstler. Wir stellen dem Kunden den geschuldeten Betrag vor der Veranstaltung in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang zu überweisen. Soweit nicht anders vereinbart, erstattet uns der Kunde zusätzlich zu der geschuldeten Vergütung gegen Nachweis die Kosten für An-/Abreise, Hotel und Catering der Künstler und ihrer Entourage.
9.6 Die Zahlungen nach Ziffer 9.5 sind in voller Höhe auch dann vom Kunden zu leisten, wenn aufgrund von nicht von uns zu vertretenden Umständen, namentlich höherer Gewalt, die Veranstaltung ausfällt, nicht wie vorgesehen oder nicht im vorgesehenen Umfang stattfinden kann. Ersparte Aufwendungen werden abgezogen. Wir weisen den Kunden hiermit auf die Möglichkeit einer Versicherung zur Abdeckung des Risikos eines Veranstaltungsausfalls hin und raten zum Abschluss einer solchen Versicherung.
9.7 Sofern wir nicht aufgrund gesonderter Vereinbarung als Veranstalter auftreten, zeigt der Kunde die Veranstaltung bei den zuständigen Behörden und sonstigen Stellen, einschließlich den Verwertungsgesellschaften an, holt die erforderlichen Genehmigungen selbst ein und entrichtet die anfallenden Gebühren und Vergütungen. Er stellt uns insoweit von einer Inanspruchnahme durch Dritte frei. Das gilt nicht für Abgaben an die Künstlersozialkasse, deren Meldung und Abführung bei uns verbleibt.
9.8 Der Kunde darf die Veranstaltung über von uns zu erbringende Medialeistungen hinaus bewerben. Bei einer Bewerbung der Veranstaltung sind wir oder – nach unserer Wahl – die ausführenden Sender in angemessener Form zu benennen. Sämtliche Werbemaßnahmen (insbesondere Flyer, Plakate, Zeitungsanzeigen, Rundfunkwerbespots und Banner- oder andere Werbung im Internet), in denen unser Name, der Name der Sender oder Programmbezeichnungen, Marken oder Logos von uns oder den Sendern verbreitet werden, sind vorab von uns prüfen und genehmigen zu lassen. Unterbleibt dies, können wir über die Einstellung nicht genehmigter Werbemaßnahmen hinaus verlangen, dass nicht genehmigte Werbematerialien vernichtet werden.
9.9 Wir oder – nach unserer Wahl – die ausführenden Sender dürfen sich am Veranstaltungsort in geeigneter und optisch repräsentativer Form darstellen. Der Kunde garantiert uns, dass keine weiteren Medienunternehmen (insbesondere Hörfunkunternehmen) als Kooperationspartner der Veranstaltung auftreten. Zulässig bleiben die Bewerbung in anderen Medien unter der Maßgabe von Ziffer 9.8 sowie die nachrichtenmäßige Berichterstattung.
9.10 Der Kunde trägt in geeigneter Weise dafür Sorge, dass weder er noch Dritte die Darbietungen der Künstler ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung audiovisuell (Video, Film, Ton und/oder durch ein sonstiges Aufnahmesystem) aufnehmen oder aufnehmen lassen.
9.11 Die Erhebung von Eintrittsgeldern für die Veranstaltung (ganz oder teilweise) darf nur im Einvernehmen mit uns erfolgen. Das setzt eine Verständigung über die Verwendung der Einnahmen voraus.
9.12 Bis zum Beginn der Erbringung von uns geschuldeter On-Air Medialeistungen oder – sofern solche nicht geschuldet sind – der Veranstaltung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich. Kündigt der Kunde (auch außerordentlich aus wichtigem Grund) aus Gründen, die nicht von uns oder den von uns zur Vertragserfüllung eingesetzten Personen verschuldet oder anderweitig zu verantworten sind, findet Ziffer 9.6 Anwendung.
9.13 Wir haben das Recht, unabhängig von unseren vertraglichen Leistungen und im Interesse der Sicherheit der Besucher sowie der von uns zur Vertragserfüllung eingesetzten Personen, insbesondere der Künstler und ihrer Entourage die Veranstaltung vorzeitig zu beenden oder unsere Leistungen ganz oder teilweise einstweilen zu unterbrechen oder einzustellen, wenn und soweit eine nicht hinzunehmende Beeinträchtigung der Sicherheit eintritt. Die Zahlungspflichten des Kunden bleiben hiervon unberührt, soweit die Beeinträchtigung der Sicherheit nicht von uns zu vertreten ist; Ziffer 9.6 gilt entsprechend.
10. Vorkasse, Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
10.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, beinhaltet die vertraglich geschuldete Vergütung nur die Veröffentlichung des Werbematerials. Produktionskosten oder sonstige Kosten für die Herstellung des Werbematerials, insbesondere bei nachträglicher Übernahme der Produktion durch uns, gegebenenfalls anfallende urheber- oder leistungsschutzrechtliche Vergütungen an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) sowie Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe sind in der Vergütung nicht enthalten und werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
10.2 Nachlässe, Rabatte und Skonti werden nur gewährt, wenn dies verbindlich vereinbart wurde oder sich aus einer in Bezug genommenen Preisliste ergibt.
10.3 Bei unbefristeten oder länger als sechs Monate laufenden Verträgen sind wir frühestens vier Monate nach Vertragsschluss zu einseitigen Preisänderungen berechtigt. Sie werden zum angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch einen Monat nach Zugang einer entsprechenden Erklärung in der Form von Ziffer 2.3 Satz 2 beim Kunden wirksam. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung, das innerhalb von zehn Tagen nach Zugang des Preiserhöhungsverlangens in Textform ausgeübt werden muss.
10.4 Forderungen sind mit Rechnungszugang fällig und innerhalb von 14 Tagen zu zahlen; für Veranstaltungen und PR-Events gilt Ziffer 9.5. Zahlungen gelten bei Banküberweisungen und Scheckhingabe am Tag der unwiderruflichen Gutschrift des Zahlungsbetrages auf unserem Konto als erfolgt. Schecks werden stets nur erfüllungshalber angenommen. Kosten der Einziehung und Einlösung sowie Stornogebühren und andere Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.
10.5 Bei Zahlungsverzug oder berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufgrund nachträglich entstandener Anhaltspunkte können wir die weitere Leistungserbringung verweigern und von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung abhängig machen, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Kunden entsteht. Kommt der Kunde dem nicht innerhalb angemessener Frist nach, dürfen wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz in Höhe unseres entgangenen Gewinns verlangen.
10.6 Aufrechnungen kann der Kunde nur mit unbestrittenen, schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen vornehmen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann uns gegenüber nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
10.7 Einwendungen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Rechnung sind vom Kunden spätestens innerhalb eines Monats nach Rechnungszugang in Textform geltend zu machen.
10.8 Der Kunde erteilt die Zustimmung, dass ihm die Rechnung in elektronischer Form zugestellt werden kann.
11. Haftung und Verjährung
11.1 Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Übernahme einer Garantie, der Verletzung von Pflichten, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf (nachfolgend: vertragswesentliche Pflichten), sowie der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer Person. Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften wir nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf Schadenersatz oder Entschädigung aufgrund von Verstößen gegen Bestimmungen des Datenschutzes bleiben von vorstehenden Einschränkungen unberührt.
11.2 Bei Verlust oder Beschädigung uns übergebener Werbematerialien und Unterlagen beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz der Kosten für die Herstellung einer neuen Kopie.
11.3 Soweit nicht eine ungenügende Erfüllung unserer vertraglichen Leistungen ursächlich ist oder wir aufgrund gesonderter Vereinbarung als Veranstalter fungieren, haften wir bei Veranstaltungen und PR-Events nicht für die Sicherheit der Besucher sowie der von uns zur Vertragserfüllung eingesetzten Personen, insbesondere der Künstler und ihrer Entourage sowie ihrer in den Veranstaltungsort eingebrachten Anlagen und Instrumente am Veranstaltungsort. Der Veranstalter wird eine Veranstalterhaftpflichtversicherung in angemessener Höhe abschließen und sie uns auf Anforderung nachweisen. Wir unterhalten vorsorglich ebenfalls eine Haftpflichtversicherung in angemessenem Umfang, die wir auf Anforderung nachweisen.
11.4 Sämtliche Ansprüche gegen uns verjähren ein Jahr nach gesetzlichem Verjährungsbeginn, falls nicht gesetzlich eine kürzere Frist bestimmt ist.
11.5 Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe und Mitarbeiter, der Organe und Mitarbeiter der Sender sowie sonstiger von uns in die Vertragsabwicklung eingeschalteter Dritter.
12. Wohlverhalten, Unterrichtung, Vertraulichkeit
12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich einander zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten und Loyalität. Jede Vertragspartei wird die andere umgehend über alle Umstände, die für die Durchführung des Vertrages von Bedeutung sein können, unterrichten.
12.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Inhalt des Vertrages, insbesondere die hiernach geschuldeten Leistungen Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln. Die Offenlegung vertraglicher Vereinbarungen jedweder Art Dritten gegenüber ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der anderen Vertragspartei, zur Wahrung schutzwürdiger Belange einer oder beider Vertragsparteien oder aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen zulässig. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort. Ziffer 13.3 bleibt unberührt.
13. Datenschutz, zugelassene Eigenverwendung
13.1 Soweit uns Informationen übermittelt werden, die personenbezogene Daten beinhalten (z. B. von Ansprechpartnern), stellt der Kunde sicher, dass er zur Übermittlung insbesondere zum Zweck der Datenverarbeitung durch uns im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages berechtigt ist. Der Kunde gewährleistet eine ordnungsgemäße Information der Betroffenen über die Verarbeitung ihrer Daten.
13.2 Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten der Hörer, Nutzer, Kunden und Geschäftspartner grundsätzlich nur, soweit dies für die Bereitstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit unserer Angebote, Inhalte und Leistungen sowie Services erforderlich ist. Wir handeln beim Umgang mit diesen Daten unter strengster Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Datenschutzregelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Alle Informationen zum Datenschutz in unserem Unternehmen finden Sie unter Datenschutzhinweis.
13.3 Die Sender erheben und verwenden personenbezogene Daten grundsätzlich in derselben Weise. Alle Informationen zum Datenschutz in den Sendern finden Sie unter Datenschutzerklärung ANTENNE THÜRINGEN, Datenschutzerklärung radio TOP 40 bzw. Datenschutzerklärung LandesWelle Thüringen.
13.4 Wir sind berechtigt, den Namen des Kunden, dessen Marke und Logo sowie Informationen über den Vertrag zu Referenzzwecken zu verwenden. Der Kunde gestattet uns, Werbematerial auch nach Vertragsende zur Information, Eigenwerbung und Kundenberatung ungekürzt und unverändert zu verwenden, sofern dies von uns im Rahmen einer unentgeltlichen Serviceleistung erfolgt.
14. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz zuständige Gericht.
15. Verbraucherstreitschlichtung
Diese AGB gelten nach Ziffer 1.2 Satz 4 nicht gegenüber Verbrauchern. Dennoch weisen wir darauf hin, dass die EU zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern ein Onlineverfahren geschaffen hat; Informationen finden sich unter EU Online-Streitbeilegung. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Schlichtungsstellen, einschließlich einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes, teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.